Weidner 1923, 37: „... hat (schon) Artatama, der König, sein Vater, in unschöner Weise gehandelt“, danach
Beckman 1996, 44: „... King Artatama, his father, did wrong“ und
Altman 2004, 302: „... (already) Artatama, the king, his father, did wrong“. Unsere Übersetzung, die eine Emendation von
a-bu-ia zu
a-ba!-ia oder die in diesem Text auch sonst bezeugte Verwendung des Nominativs für den Akkusativ in Kauf nimmt, kann sich auf die Variante in der Fassung des Šattiwazza-Vertrages in mittanischer Schrift KBo 1.2 berufen, wo Vs. 30' von Šuttarna gesagt wird:
u mār-šu >
ša<
kī ṣapurti īpus-su „und sein Sohn behandelte ihn mit Schlechtigkeit“; das Objekt dieses letzteren Satzes ist - mit
Beckman 1996, 118 Anm. 7, gegen
Altman 2004, 289 - zweifellos ebenso wie in dem entsprechenden Satz in KBo 1.1 Vs. 49 Artatama, von dem auch im vorausgehenden Satz die Rede ist, während das „Land Mittani“, in dem
Weidner 1923, 16 das Objekt sieht, erst im folgenden Satz genannt wird. Die hier gebotene Lesung entspricht auch dem Tenor des Textes, demzufolge der König Artatama, den Bündnispartner Šuppiluliumas, positiv gewertet und allein Šuttarna als der Schuldige dargestellt wird, dessen Handeln den hethitischen Mittani-Feldzug rechtfertigt.